12. Januar 2021
Das ändert sich für Immobilieneigentümer
2021 gibt es zahlreiche rechtliche Neuerungen
Das Jahr 2020 ist für Immobilieneigentümer mit zahlreichen rechtlichen Neuerungen einher gegangen. Wir von Nach Hause Immobilien haben den Überblick im Gesetzesdschungel bewahrt und verraten Ihnen, was sich seit dem 1. Januar 2021 alles geändert hat.
- Teilung der Maklergebühren
Bevor Ende des Jahres 2020 das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision in Kraft getreten ist, wurde die Aufteilung der Maklerprovision von Region zu Region anders gehandhabt. Die neue, nun einheitliche Regelung entlastet Immobilienkäufer, welche sonst überwiegend die Maklerprovision übernommen haben. Mit dem am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ können nur noch höchstens 50 Prozent der Maklerkosten auf Käufer oder Käuferinnen übertragen werden, sofern der Makler oder die Maklerin die Interessen beider Seiten vertritt. Wissen Sie, dass das neue Provisionsgesetz aber auch sehr viele gute Verkaufschancen für Eigentümer bietet? Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Vorteilen für Sie als Eigentümer.
- Grundsteuerreform
Als Hauseigentümer und Grundstückbesitzer sind Sie von der Grundsteuerreform der Bundesregierung betroffen. Die neue Grundsteuer wird seit 2020 abhängig vom Bodenwert und dem Mietpreis berechnet. Rund 36 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland müssen hierfür bewertet werden, um ihren Wert neu festzulegen. Wenn Sie als Eigentümer fürchten, nun mit einer höheren Grundsteuer belastet zu werden, berät Sie das Team von Nach Hause Immobilien gerne ausführlich zum neuen Grundsteuermodell.
- Wohngeldreform
Haushalte mit niedrigem Einkommen, die zur Miete wohnen und keine andere staatliche Unterstützung erhalten, bekommen seit 2020 mehr Wohngeld. Darüber freuen sich vor allem Familien und Rentner. Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses, allerdings nur wenn die Immobilie selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
- Energetische Sanierungen
Als Teil des Klimapakets der Bundesregierung können Immobilieneigentümer seit 2020 die Kosten für einzelne energetische Sanierungen steuerlich absetzen. Wenn Sie also planen, die alte Heizung endlich auszutauschen oder neue Fenster einzubauen, wird Ihr Vorhaben sogar steuerlich gefördert. 20 Prozent der Ausgaben (maximal 40.000 Euro) können bei Selbstnutzern über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden.
Sicher fragen Sie sich nun, wie die oben genannten Gesetzesänderungen den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen. Kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen bei der detaillierten Marktwert Ermittlung Ihrer Immobilie behilflich. Mit unserem Fachwissen rund um Immobilien und Bewertungen erhalten Sie umgehend eine 100% kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.